BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFテЛTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. WENN SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN, ERKLテСEN SIE DAMIT IHR EINVERSTテНDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES FOLGENDEN LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN APPLE ODER IHREN HテНDLER BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, ZERSTテ乏EN SIE DIE SOFTWARE ODER GEBEN SIE SIE DORT ZURテ廚K, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN.
1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer Inc., Cupertino, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefテシgten Software einschlieテ殕ich der Zeichensテ、tze (im folgenden 窶廣pple-Software窶), unabhテ、ngig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder einem anderen Datentrテ、ger gespeichert ist. Lediglich der Datentrテ、ger, auf dem sich die Apple - Software befindet, geht in Ihr Eigentum テシber; Apple und/oder der oder die Lizenzgeber von Apple bleiben Inhaber sテ、mtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software. Auch alle Kopien der Apple-Software unterliegen dieser Vereinbarung.
2. Nutzung und Beschrテ、nkungen: Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung der Apple-Software auf der Festplatte eines Computers; Sie sind also nicht berechtigt, die Apple-Software auf mehreren Computern gleichzeitig zu speichern. Sie sind ferner berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der Apple-Software fテシr Sicherungszwecke erstellen, sofern Sie auf jeder Sicherungskopie der Apple-Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Alle sonstigen Rechte an der Apple-Software bleiben vorbehalten. Sie dテシrfen die Apple-Software einem Dritten nur dann verkaufen oder テシberlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle テシbernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindliche Kopien der Apple-Software zerstテカren. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Apple-Software (i) zu dekompilieren, zurテシckzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine fテシr Personen wahrnehmbare Form zu bringen, (ii) zu modifizieren, zu adaptieren, zu テシbersetzen, von der Apple-Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, oder (iii) zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu テシberlassen, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Sollten Sie diese Einschrテ、nkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Apple-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekテシndigt haben sollte.
3. Gewテ、hrleistung. Fehler in der Apple-Software kテカnnen nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber テシbernimmt eine Gewテ、hrleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjテ、hrungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der Apple-Software. Die Gewテ、hrleistung erfolgt ausschlieテ殕ich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, kテカnnen Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebテシhr oder die Rテシckgテ、ngigmachung des Vertrages verlangen. Fテシr Apple-Software, die geテ、ndert, erweitert oder beschテ、digt wurde, wird keine Gewテ、hr テシbernommen, es sei denn, daテ die テnderung, Erweiterung oder Beschテ、digung fテシr den Mangel nicht ursテ、chlich war.
4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder auテ歹rvertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlテ、ssigkeit oder Vorsatz zurテシckzufテシhren ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberテシhrt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermテカgensnachteile begrenzt, die er bei Abschluテ des Vertrages als mテカgliche Folge der Vertragsverletzung hテ、tte voraussehen mテシssen, es sei denn, daテ der Schaden auf grobe Fahrlテ、ssigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurテシckzufテシhren ist. Fテシr den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, daテ dieser Verlust durch regelmテ、テ殃ge - im kaufmテ、nnischen Geschテ、ftsverkehr tテ、gliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hテ、tte vermieden werden kテカnnen. Ferner wird keinesfalls fテシr Schテ、den gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Apple-Software entstanden sind und die durch regelmテ、テ殃ge, zeitnahe テ彙erprテシfungen der bearbeiteten Vorgテ、nge hテ、tte vermeiden werden kテカnnen. Soweit Schadensersatzansprテシche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften frテシher verjテ、hren, verjテ、hren sie - mit Ausnahme von Ansprテシchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spテ、testens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.
5. Export. Sie stehen dafテシr ein, daテ die Apple-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgefテシhrt wird. Insbesondere darf die Apple-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, テシber das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhテ、ngt haben, oder einem Staatsangehテカrigen oder Bewohner eines solchen Landes テシberlassen werden oder (ii) einer Person テシberlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple-Software benutzen, erklテ、ren Sie, daテ Sie weder in einem dieser Lテ、nder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehテカriger oder Bewohner eines dieser Lテ、nder sind noch auf einer der vorstehend erwテ、hnten Listen genannt werden.
6. US-Behテカrden. Wenn die Apple-Software fテシr Behテカrden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Maテ殀abe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behテカrden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple - Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt.
7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht, wenn die Apple Computer Inc. Lizenzgeber ist. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berテシhrt die Wirksamkeit des Vertrages im テシbrigen nicht.
8. Vollstテ、ndigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthテ、lt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezテシglichen frテシheren mテシndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. テnderungen und Ergテ、nzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.